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Pool Ordnung

1. Pflichten der Badeanlage

1.1. Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste

1.1.1 Die Badeanlage ermöglicht den Gästen, die Einrichtungen der Badeanlage im Rahmen der Vorschriften dieser Badeordnung auf eigene Gefahr zu benützen. (SPRINGEN VERBOTEN!)
1.1.2 Es ist weder der Badeanlage noch dem Personal möglich, Badeunfälle generell zu verhüten. Insbesondere tragen die Gäste selbst die mit der Ausübung des auf dem Badegelände ausgeübten Sportes verbundenen Gefahren.
1.1.3 Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die
Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstige, nicht zum Personal der Badeanlage gehörende Dritte.
1.1.4 Die Badeanlage übernimmt gegenüber den Gästen ausschließlich die in der Folge angeführten Pflichten.

1.2. Öffnungszeiten und Zutrittsgewährung

1.2.1 Die Badeanlage ist gehalten, den Besuch während der durch Anschlag oder durch das Aufsichtspersonal bekannt gegebenen Öffnungszeiten zu ermöglichen.
1.2.2 Wird die amtlich zulässige Besucherzahl überschritten, kann die Badeanlage mit Hilfe des zuständigen Personals den Zutritt weiterer Besucher untersagen. In diesen Fällen haben Besuchswillige mit Wartezeiten zu rechnen.
1.2.3 Die Badeanlage behält sich vor, Personen, deren Zulassung zum Badebesuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren. (Alkohol oder Drogen)

1.3. Zustand und Bedienung der Anlagen

1.3.1 Die Badeanlage steht dafür ein, dass die Anlagen vorschriftsgemäß errichtet, bedient und gewartet werden. Insbesondere hat die Badeanlage alle geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Weitere Verpflichtungen der Badeanlage bestehen nicht.
1.3.2 Sobald die Badeanlage von der Störung, Mangel- oder
Schadhaftigkeit einer Anlage Kenntnis erlangt, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, untersagt die Badeanlage umgehend die Benützung der gestörten Anlage oder schränkt ihre Benutzung auf gehörige Weise ein.
1.3.3 Der Badegast ist selbst für die Einhaltung von Anordnungen des zuständigen Personals verantwortlich.

1.4. Kontrolle der Einhaltung der Badeordnung

1.4.1 Die Badeanlage kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe ihres zuständigen Personals die Einhaltung der Badeordnung durch Gäste und sonstige, sich auf dem Gelände der Badeanlage aufhaltende Personen. Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können erforderlichenfalls des Geländes verwiesen werden.

1.5. Hilfe bei Unfällen

1.5.1 Kommt es zu einem Unfall, leitet die Badeanlage mit Hilfe ihres zuständigen Personals im Rahmen des Zumutbaren  unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein.

1.6. Hilfe bei der Abwehr angezeigter Gefahren

1.6.1 Wird der Badeanlage, insbesondere dem zuständigen Personal, von Gästen eine drohende Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Gästen glaubhaft gemacht, ist die Badeanlage mit Hilfe ihres Personals im Rahmen des Zumutbaren bemüht, diese Gefahr abzuwenden.

1.7. Keine Möglichkeit zur Beaufsichtigung Minderjähriger, Unmündiger, Behinderter und Nichtschwimmer

1.7.1 Die Badeanlage und damit ihr Personal ist nicht in der Lage und daher auch nicht verpflichtet, minderjährige, unmündige bzw. körperlich oder geistig behinderte Personen und Nichtschwimmer zu beaufsichtigen.

1.8. Haftung der Badeanlage

1.8.1 Die Badeanlage haftet nur für solche Schäden, die sie oder ihr Personal dem Gast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat.
1.8.2 Die Badeanlage haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Badeordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung. Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen Benützungsregeln (z.B. für Sauna etc.) sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 1.3.Abs.2.

1.8.3 Die Benutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Badeanlage ist weder gehalten, Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schaden (z.B. durch auf den Flächen befindliche Nägel, Glasscherben oder Schlaglöcher) zu bewahren.

2. Pflichten der Gäste

2.1. Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und behinderte Personen

2.1.1 Für die Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und behinderte Personen, haben die für diese Personen auch sonst Aufsichtspflichtigen (z.B. die Erziehungsberechtigten Angehörigen oder entsprechendes Aufsichts- oder Pflegepersonen) gehörig vorzusorgen. Minderjährige bis 8 Jahre müssen von einer verantwortlichen Person begleitet werden.
2.1.2 Diese aufsichtspflichtigen Personen bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände der Badeanlage nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen.
2.1.3 Die jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkohol- und Rauchverbote, Aufenthaltsverbote, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, sind von den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten einzuhalten.

2.2. Anweisungen des Personals der Badeanlage

2.2.1 Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des zuständigen Personals der Badeanlage uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt.
2.2.2 Wer die Badeordnung bzw. Benützungsverbote für bestimmte Einrichtungen (z.B. Sauna) oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 1.3.Abs.2 übertritt oder sich den Anweisungen des zuständigen Personals widersetzt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung von diesem oder einem sonstigen Repräsentanten der Badeanlage aus dem Bad gewiesen werden.
2.2.3 In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die Zukunft ausgesprochen werden.

2.3. Hygienebestimmungen

2.3.1 Die Gäste sind in der gesamten Badeanlage zu größter Sauberkeit verpflichtet.
2.3.2 Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
2.3.3 Die Badeanlage darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden.

2.3.4 Vor jedem Betreten des Beckens ist aus hygienischen Gründen zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen.
2.3.5 Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung in Schwimm- und Badebecken ist untersagt.
2.3.6 Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier etc.) sind in die
vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.

2.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

2.4.1 Jeder Gast ist vor allem im Hinblick auf Lärmentwicklung verpflichtet auf die anderen Badegäste Rücksicht zu nehmen. Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Badegäste belästigt oder gar gefährdet.
2.4.2 Alle Anlagen und Einrichtungen des Bades dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.

2.5. Benützung von Becken, Geräten etc.

2.5.1 Die im Bad angebotenen Geräte und Einrichtungen (z.B.
Regendusche) sind entsprechend den Benutzungsregeln zu
benützen.
2.5.2 Die Benützer der Geräte und Einrichtungen haben von sich aus darauf zu achten, dass die anderen Badegäste nicht gefährdet werden. Badegäste die sich im Nahbereich von Geräten und Einrichtungen befinden, haben darauf zu achten, dass es durch die Nutzer der Geräte und Einrichtungen nicht zu Gefährdungen der eignen Person oder anderer Badegäste kommt. Die Badegäste haben aufeinander Rücksicht zu nehmen.
2.5.3 Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

2.6. Benützung von Zusatzeinrichtungen

2.6.1 Liegestühle, Sonnenschirme und andere Einrichtungen können, solange der Vorrat reicht, kostenlos verwendet werden.
2.6.2 Im gegenseitigen Interesse bitten wir Liegen und Stühle nicht zu reservieren.
2.6.3 Für Verlust oder Beschädigung ist Ersatz zu leisten.

2.7. Einbringung und Verlust von Gegenständen

2.7.1 Wertgegenstände sind bitte am Zimmer zu lassen; für sonst in das Badegelände eingebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
2.7.2 Gefundene Gegenstände sind an der Hotelrezeption abzugeben.

2.8. Meldepflichten / Hilfeleistungspflicht

2.8.1 Unfälle, Diebstähle sowie Beschwerden sind dem zuständigen Personal an der Rezeption oder der Hotel-Leitung sofort zu melden.
2.8.2 Jeder Gast ist verpflichtet, die notwendige erste Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten.

2.9. Verzehr von Speisen, Alkohol und Getränken

2.9.1 Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden.
2.9.2 Die Benützung von Glasware ist im Barfußbereich untersagt.

2.10. Sonstiges

2.10.1 Jede Art von gewerblicher Tätigkeit oder Werbung im Bereich der Badeanlage bedarf der Zustimmung des Eigentümers.
2.10.2 Rauchen ist nur im Freien zulässig.
2.10.3 Das Fotografieren anderer Badegäste ohne deren Einwilligung ist untersagt.